Annahme Veröffentlicht am 02.09.2026

Landkreis Waldshut wechselt Alttextilienverwerter – Altkleiderabgabe eingeschränkt

Region
Landkreis Waldshut

Mitteilung: Landkreis Waldshut · Quelle beim Träger ›

Was sich ändert

Der Landkreis Waldshut wechselt den Verwerter für Alttextilien, wodurch die Abgabe von Altkleidern auf den Recyclinghöfen vorübergehend eingeschränkt ist. Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft weist Bürgerinnen und Bürger auf mögliche Beeinträchtigungen während der Umstellung hin. Genaue Angaben zur Dauer der Einschränkung nennt die Quelle nicht.

Zuständigkeit

Welche Höfe die Änderung im Einzelnen betrifft, geht aus der Mitteilung nicht hervor. Zuständig ist Landkreis Waldshut für Landkreis Waldshut.

Recyclinghöfe dieses Trägers

Grundlage ist die Mitteilung des Trägers. Verbindlich ist immer die Auskunft des Betreibers, besonders vor Feiertagen.

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